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Übersetzung · Dokumentation
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrages
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.).
2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).
3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Mängelbeseitigung
1. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
2. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
1. Der Übersetzer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
2. Die Haftung des Übersetzers kann die Höhe der vereinbarten Vergütung (Rechnungsbetrag) nicht übersteigen.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
7. Vergütung und Grundlage der Berechnung
1. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen.
2. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.
3. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
9. Anwendbares Recht
1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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